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Hofheim, 13.
Juni 2007
Antrag
auf anforderungsgerechte Ausstattung der Ausländerbehörde des
Main-Taunus-Kreises
Der Kreistag möge beschließen:
Die Ausländerbehörde des Main-Taunus-Kreises in den organisatorischen
und personellen Stand zu versetzen der erforderlich ist, um die am 17.11.2006
beschlossene Bleiberechtsregelung und evtl. folgende weitere Änderungen
von Regelungen im Rahmen des Ausländergesetzes zügig und entsprechend
der Umsetzung in Hessen zu bearbeiten. Die außerordentlich langen
Bearbeitungszeiten sind unverzüglich zu beenden und es ist für
die Antragsteller ein fristgerechtes und humanes Veraltungsverfahren zu
gewährleisten.
Begründung:
Am 17.11.2006 trat für die Ausländer, die schon länger
in Deutschland leben und weitgehend integriert sind eine neue Bleiberechtsregelung
in Kraft, nach der sie Anträge auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen
können.
Die Ausländerbehörde des Main-Taunus-Kreises geriet bei der
Umsetzung dieser neuen Regelung in Kritik, da sie sehr lange Bearbeitungszeiten
für die Prüfung der Voraussetzung zur Antragstellung durchführte.
Bis April 2007 wurden z.B. von 200 Anträgen nur 59 bearbeitet, was
weniger als ein Drittel ist.
Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass die lange Bearbeitungszeit durch
die Anweisung an die Behörde entsteht, die Berechtigung zur Antragstellung
außergewöhnlich sorgfältig zu prüfen.
Es ist sicher unbestritten, dass eine außergewöhnlich sorgfältige
Prüfung wie z.B. der vorherigen Straftaten eines Antragstellers,
der Regelung durchaus entspricht, es ist jedoch auch sicher, dass dies
nicht zur Verzögerung und außerordentlichen Wartezeiten für
die Anragsteller führen darf.
Thomas Braun
(Fraktionsvorsitzender)
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