Hofheim, 13. Juni 2007


Antrag auf anforderungsgerechte Ausstattung der Ausländerbehörde des Main-Taunus-Kreises


Der Kreistag möge beschließen:
Die Ausländerbehörde des Main-Taunus-Kreises in den organisatorischen und personellen Stand zu versetzen der erforderlich ist, um die am 17.11.2006 beschlossene Bleiberechtsregelung und evtl. folgende weitere Änderungen von Regelungen im Rahmen des Ausländergesetzes zügig und entsprechend der Umsetzung in Hessen zu bearbeiten. Die außerordentlich langen Bearbeitungszeiten sind unverzüglich zu beenden und es ist für die Antragsteller ein fristgerechtes und humanes Veraltungsverfahren zu gewährleisten.

Begründung:
Am 17.11.2006 trat für die Ausländer, die schon länger in Deutschland leben und weitgehend integriert sind eine neue Bleiberechtsregelung in Kraft, nach der sie Anträge auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen können.
Die Ausländerbehörde des Main-Taunus-Kreises geriet bei der Umsetzung dieser neuen Regelung in Kritik, da sie sehr lange Bearbeitungszeiten für die Prüfung der Voraussetzung zur Antragstellung durchführte. Bis April 2007 wurden z.B. von 200 Anträgen nur 59 bearbeitet, was weniger als ein Drittel ist.
Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass die lange Bearbeitungszeit durch die Anweisung an die Behörde entsteht, die Berechtigung zur Antragstellung außergewöhnlich sorgfältig zu prüfen.
Es ist sicher unbestritten, dass eine außergewöhnlich sorgfältige Prüfung wie z.B. der vorherigen Straftaten eines Antragstellers, der Regelung durchaus entspricht, es ist jedoch auch sicher, dass dies nicht zur Verzögerung und außerordentlichen Wartezeiten für die Anragsteller führen darf.

Thomas Braun
(Fraktionsvorsitzender)