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Hofheim, 31. März
2010
Chancengerechtigkeit
und Armutsvermeidung von Kindern und Jugendlichen im Main Taunus Kreis
Der Kreistag möge
beschließen:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, für Chancengerechtigkeit und
Armutsvermeidung von Kindern und Jugendlichen im Main-Taunus-Kreis geeignete
Maßnahmen zur ermitteln und durchzuführen.
Zu prüfen ist
die Umsetzung von:
A. Informationsveranstaltungen
für alle Träger und Gremien der Jugend- und Sozialhilfe, der
Arbeitsagentur, deren Mitarbeitern, Eltern und interessierte Personen.
B. Einrichtung einer
Koordinierungsstelle im Jugendamt, die relevante Daten der Jugend- und
Sozialhilfe, der Arbeitsagentur, der Schulen sowie der Polizei etc. zusammenführt,
dokumentiert und Maßnahmen und Standards entwickelt, die geeignet
sind die Chancen- gerechtigkeit und Armutsvermeidung garantieren zu können.
Die Kosten für diese Koordinierungsstelle sind zu ermitteln.
Begründung
Der Sozialbericht 2008 des Main-Taunus-Kreises weist aus, dass über
3000 Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren im SGB II - Bezug und damit
ein Drittel der Bezieher sind. Bis 24 Jahre liegt der Anteil sogar bei
45%. Die Steigerung liegt 2005 bis 2008 im MTK bei 15%.
Diese Zahlen beziehen sich nur auf Leistungsbezieher und es gibt Hinweise
von Einrichtungen der Jugend-, Familien und Sozialhilfe, dass es wesentlich
mehr betroffene Kinder und Jugendliche im Main-Taunus-Kreis gibt. Der
Sozialbericht nennt als betroffene und gefährdete Personen überwiegend
allein erziehende Frauen, Familien mit vielen Kindern, Familien im Niedriglohnbereich
und Familien mit Migrationshintergrund. Wirksame Hilfen sind also für
diese Familien zu leisten und eine wirksame Hilfe ist es sicherlich, wenn
die Erwachsenen erfolgreich einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Die Forschung zur Benachteiligung und Armut von Kindern stellt fest, dass
die Benachteiligung nicht nur durch geringe Finanzmittel entsteht, sondern
auch durch geringe Bildung und mangelnde Teilhabe an den Werten der Gesellschaft.
Dadurch entsteht ein "Kreislauf von Benachteiligung" der dazu
führen kann, dass Familien auf Dauer und in mehreren Generationen
von Chancen für ein eigenverantwortliches Leben ausgeschlossen und
auf Unterstützung angewiesen sind. Es ist deshalb dringend erforderlich,
den betroffenen Kindern und Jugendlichen Chancen und eine Perspektive
auf ein eigenverantwortliches, erfolgreiches Leben in der Gesellschaft
zu eröffnen.
Antrag Chancengerechtigkeit
und Armutsvermeidung Seite 2
In der Regel gibt es in den Einrichtungen der Jugendhilfe, Kindertagesstätten
und Schulen für alle Kinder und Jugendlichen gleiche Chancen auf
Bildung und Teilhabe. Die Armuts-forschung weist jedoch nach, dass betroffene
Familien diese Angebote oft nicht erfolgreich wahrnehmen können und
oft die Gründe für Verhaltensauffälligkeiten ihrer Kinder
oder ein Versagen in der Schule nicht selbst ermitteln und beheben können.
Auch die Fachkräfte sind häufig nicht in der Lage die speziellen
Problemlagen einzelner Kinder und Jugendlicher entsprechend zu erfassen
und spezifische, individuelle Hilfe zu leisten. Es sind hier deshalb verstärkte
Aufmerksamkeit und Hilfen notwendig, um Benachteiligung von Anfang an
zu vermeiden und Chancengerechtigkeit herzustellen. Die Aussage von Armutsforschung,
dass die Herkunft die Zukunft bestimmt, muss durch wirksame Maßnahmen
verhindert werden. Nicht nur, um den betroffenen Familien und ihren Kindern
zu helfen, sondern vielmehr geht es auch um gesellschaftspolitische Gesamtverantwortung.
Ein wichtiger Schritt zur Chancengerechtigkeit und Armutsvermeidung ist
es, die Fachwelt und die Öffentlichkeit für dieses Thema zu
sensibilisieren und das Thema vorurteilsfrei und offensiv anzugehen. Kinder
und Jugendliche sind nicht für das Leben ihrer Eltern verantwortlich
und müssen alle möglichen Chancen erhalten, um ein eigenverantwortliches
und erfolgreiches Leben in der Gemeinschaft führen zu können.
gez. Thomas Braun f. d. R. Mechthild Schellheimer
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsassistentin )
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