Hofheim, 31. März 2010

Chancengerechtigkeit und Armutsvermeidung von Kindern und Jugendlichen im Main Taunus Kreis

Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, für Chancengerechtigkeit und Armutsvermeidung von Kindern und Jugendlichen im Main-Taunus-Kreis geeignete Maßnahmen zur ermitteln und durchzuführen.

Zu prüfen ist die Umsetzung von:

A. Informationsveranstaltungen für alle Träger und Gremien der Jugend- und Sozialhilfe, der Arbeitsagentur, deren Mitarbeitern, Eltern und interessierte Personen.

B. Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Jugendamt, die relevante Daten der Jugend- und Sozialhilfe, der Arbeitsagentur, der Schulen sowie der Polizei etc. zusammenführt, dokumentiert und Maßnahmen und Standards entwickelt, die geeignet sind die Chancen- gerechtigkeit und Armutsvermeidung garantieren zu können. Die Kosten für diese Koordinierungsstelle sind zu ermitteln.

Begründung
Der Sozialbericht 2008 des Main-Taunus-Kreises weist aus, dass über 3000 Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren im SGB II - Bezug und damit ein Drittel der Bezieher sind. Bis 24 Jahre liegt der Anteil sogar bei 45%. Die Steigerung liegt 2005 bis 2008 im MTK bei 15%.
Diese Zahlen beziehen sich nur auf Leistungsbezieher und es gibt Hinweise von Einrichtungen der Jugend-, Familien und Sozialhilfe, dass es wesentlich mehr betroffene Kinder und Jugendliche im Main-Taunus-Kreis gibt. Der Sozialbericht nennt als betroffene und gefährdete Personen überwiegend allein erziehende Frauen, Familien mit vielen Kindern, Familien im Niedriglohnbereich und Familien mit Migrationshintergrund. Wirksame Hilfen sind also für diese Familien zu leisten und eine wirksame Hilfe ist es sicherlich, wenn die Erwachsenen erfolgreich einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Die Forschung zur Benachteiligung und Armut von Kindern stellt fest, dass die Benachteiligung nicht nur durch geringe Finanzmittel entsteht, sondern auch durch geringe Bildung und mangelnde Teilhabe an den Werten der Gesellschaft. Dadurch entsteht ein "Kreislauf von Benachteiligung" der dazu führen kann, dass Familien auf Dauer und in mehreren Generationen von Chancen für ein eigenverantwortliches Leben ausgeschlossen und auf Unterstützung angewiesen sind. Es ist deshalb dringend erforderlich, den betroffenen Kindern und Jugendlichen Chancen und eine Perspektive auf ein eigenverantwortliches, erfolgreiches Leben in der Gesellschaft zu eröffnen.

Antrag Chancengerechtigkeit und Armutsvermeidung Seite 2


In der Regel gibt es in den Einrichtungen der Jugendhilfe, Kindertagesstätten und Schulen für alle Kinder und Jugendlichen gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe. Die Armuts-forschung weist jedoch nach, dass betroffene Familien diese Angebote oft nicht erfolgreich wahrnehmen können und oft die Gründe für Verhaltensauffälligkeiten ihrer Kinder oder ein Versagen in der Schule nicht selbst ermitteln und beheben können. Auch die Fachkräfte sind häufig nicht in der Lage die speziellen Problemlagen einzelner Kinder und Jugendlicher entsprechend zu erfassen und spezifische, individuelle Hilfe zu leisten. Es sind hier deshalb verstärkte Aufmerksamkeit und Hilfen notwendig, um Benachteiligung von Anfang an zu vermeiden und Chancengerechtigkeit herzustellen. Die Aussage von Armutsforschung, dass die Herkunft die Zukunft bestimmt, muss durch wirksame Maßnahmen verhindert werden. Nicht nur, um den betroffenen Familien und ihren Kindern zu helfen, sondern vielmehr geht es auch um gesellschaftspolitische Gesamtverantwortung.
Ein wichtiger Schritt zur Chancengerechtigkeit und Armutsvermeidung ist es, die Fachwelt und die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren und das Thema vorurteilsfrei und offensiv anzugehen. Kinder und Jugendliche sind nicht für das Leben ihrer Eltern verantwortlich und müssen alle möglichen Chancen erhalten, um ein eigenverantwortliches und erfolgreiches Leben in der Gemeinschaft führen zu können.


gez. Thomas Braun f. d. R. Mechthild Schellheimer
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsassistentin )